1. Gültigkeit der Bedingungen
1.1 Für alle Rechtsgeschäfte mit uns sind die folgenden Bedingungen maßgebend. Mit Annahme der ersten Lieferung/Warenübernahme erkennt der Käufer die ausschließliche Gültigkeit unserer Bedingungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen betreffend des erteilten Auftrages.
1.2 Zusicherung, Nebenabreden und Änderungen eines Auftrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung mit rechtsverbindlicher Unterschrift.
2. Angebote / Auftragsbestätigung / Preise
2.1 Der Euro-Preiskatalog ist die Grundunterlage für die Endpreisberechnung für das Depot Uettingen, verzollt, in der Originalverpackung.
2.2 Alle Angebote/Preise/Bestätigungen sind freibleibend bis zur endgültigen Rechnungsstellung. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich als verbindlich, sowie rechtsverbindlich unterzeichnet, bestätigt wird.
2.3 Abbildungen und Angaben in Katalogen, Prospekten und Zeitschrift-Anzeigen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderung der Modelle, Konstruktion oder der Ausstattung bleiben uns vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Käufer unzumutbare Änderung erfährt.
2.4 Alle benannten Preise, gelten, außer wenn verbindlich anders bestätigt. Preise an Wiederverkäufer verstehen sich immer zuzüglich der derzeit gültigen Mehrwertsteuer.
3. Lieferfristen / Höhere Gewalt
3.1 Die Lieferzeit ab Bestellung beträgt ca. 2-5, Ersatzteile 2 Werktage.
3.2 Da ein großer Teil unserer Artikel aus Importen stammt, sind ausnahmslos alle angegebenen Lieferzeiten stets nur annähernd und unverbindlich.
3.3 Vereinbarte Lieferzeiten können nur bei Erfüllung der dem Käufer obliegenden Pflichten (z.B. Beibringung etwaiger Unterlagen, Leistung einer vereinbarten Anzahlung) eingehalten werden.
3.4 Bei nachträglichen änderungs- oder Ergänzungswünschen des Käufers kann die Lieferfrist angemessen verlängert werden.
3.5 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir bis zu Ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt haben.
3.6 Wir sind berechtigt die Lieferung um die Dauer einer Behinderung aufzuschieben, wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Feuer, Streik, Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel, sowie Betriebs- oder Transportstörungen bei uns oder bei Vorlieferanten, sowie mangelnde Eigenbelieferung.
3.7 Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen.
3.8 Bei fehlerhaften Produktauszeichnung/Preisirrtum erfolgt keine Lieferung.
4. Lieferung / Versand
4.1 Ohne bestimmte Vorschrift erfolgt der Versand nach unserem Ermessen. Alle Lieferungen gehen auf Gefahr des Käufers.
4.2 Alle Lieferungen an den Käufer sind durch uns versichert, wenn auf dem Lieferschein, Scanner, … vermerkt wird, dass Sie die Ware unter Vorbehalt einer nachträglichen Kontrolle des Inhaltes angenommen haben. Ohne diesen Vermerk, können spätere Transportschäden nicht anerkannt werden.
4.3 Wir liefern frei Haus innerhalb Deutschland auf LKW unabgeladen.
4.4 Bei der Warenübergabe ist der Käufer (bzw. Speditionsfirma) verpflichtet zu prüfen, ob die Ware mit der Bestellung und dem Lieferschein übereinstimmt.
4.5 Nach der Warenübernahme können lediglich versteckte Mängel (garantiewirksame Defekte), die während der Inbetriebnahme festgestellt wurden, angezeigt werden, also keine Transportbeschädigungen.
4.6 Die Verpackungsschäden oder Warenschäden sind im Lieferschein zu erfassen und unverzüglich der Spedition oder dem Lagerbediensteten zu melden.
4.7 Versteckte Mängel sind innerhalb von 5 Tagen ab der Warenübernahme zu reklamieren. Im Falle von Transportschäden ist eine schriftliche Reklamation der sichtbaren Schäden auch innerhalb von 5 Tagen erforderlich.
4.8 Im Falle des Verlusts ist der Käufer verpflichtet alle erforderlichen Unterlagen (In jedem Fall Schadensmeldung an die Behörden) zu beschaffen, damit der Anspruch gegen die Versicherung geltend gemacht werden kann.
5. Rücknahme / Abbestellung
5.1 Eine Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware kann nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Die Rücksendung hat frei und versichert zu erfolgen.
5.2 Wenn Änderungen oder Abbestellung von Sonderanfertigungen erfolgen, so sind wir berechtigt die bereits entstandenen Kosten, sowie den entgangenen Gewinn zu berechnen. Nach Auslieferung an den Käufer können Sonderanfertigungen nicht mehr von uns zurückgenommen werden.
5.3 Bei Abbestellung einer Ware ist die Spedition berechtigt, alle Kosten inklusive entgangenem Gewinn zu berechnen, ohne Nachweis jedoch mindestens 10% vom Auftragswert.
5.4 Alle Rücklieferungen an uns, wie z.B. Reparaturen, Wandlung von Ware etc. haben für uns frei und versichert zu erfolgen. Rücksendungen per Nachnahme werden nicht akzeptiert, da wir uns das Recht auf Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustands der Ware vorbehalten.
5.5 Maßgebend für alle Lieferungen sind unsere am Liefertag geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6. Rechnung / Zahlung
6.1 Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, sind Rechnungsbeträge ab Rechnungsdatum 10 Tage abzüglich 2% Skonto oder 30 Tage netto zur Zahlung fällig.
6.2 Alle Zahlungen sind direkt an uns zu leisten. Mitarbeiter sind nur mit schriftlicher Inkassovollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen ermächtigt.
6.3 Bei Überschreitung eines eingeräumten Zahlungsziels sind wir auch ohne Anmahnung des Betrages berechtigt, Zinsen vom fälligen Betrag in Höhe unserer Geldbeschaffungskosten zu berechnen, jedoch berechnen wir als Minimum 1% pro Monat ohne Nachweis. Die Geltendmachung von Verzugsschäden, die diesen Zinssatz überschreiten, bleibt vorbehalten.
6.4 Wird das Zahlungsziel einer Lieferung überschritten, wo werden alle Forderungen gegen den Käufer sofort fällig und zwar auch soweit Stundung oder Fristen im Einzelfall gewährt wurden.
6.5 Bei Überschreitung von Zahlungszielen sind wir berechtigt von weiteren Aufträgen ganz oder teilweise zurückzutreten, sowie eventuell bei uns befindliche Ware gleichgültig ob zwecks Reparaturen oder Garantieleistung, auch wenn diese aus anderen als den fälligen Lieferungen stammen, bis zur Zahlung aller fälligen Beträge zurückzuhalten, oder nach unserem Ermessen zum Zeitwert gutzuschreiben, um damit die fällige Forderung zu mindern.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns ausdrücklich an allen von uns gelieferten Waren das verlängerte Eigentumsrecht vor und zwar bis zur Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen. Dieser verlängerte Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch dann auf alle gelieferten Waren, wenn vom Käufer der Kaufpreis für Einzellieferungen bezahlt worden ist.
7.2 Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im normalen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Eine Verpfändungs- oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung nicht gestattet.
7.3 Bei Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte, insbesondere bei
Beschlagnahme oder Pfändung der Ware hat uns der Käufer sofort unter Übersendung der Ihm verfügbaren Unterlagen zu benachrichtigen und den Dritten auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen. Die uns durch die Rechtsbeeinträchtigung entstehenden Kosten werden dem Käufer belastet.
7.4 Der Käufer tritt alle sich aus der Weiterveräußerung der Ware ergebenden Ansprüche im Vorwege an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Gleiches gilt für alle Ersatzansprüche, insbesondere aus Versicherungsverträgen wegen Verlust oder Beschädigungen der Ware.
7.5 Der Käufer ist im Rahmen eines normalen, ordnungsgemäß geführten, Geschäftsbetriebes zum Einzug der uns abgetretenen und von uns akzeptierten Verkaufsforderungen berechtigt. Diese Einziehungsberechtigung kann von uns widerrufen werde, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt oder unsere Rechte durch irgendwelche sonstigen Vorfälle gefährdet sind.
8. Mängelrügen / Nachbesserungen / Minderung / Wandlung
8.1 Falschlieferungen und sichtbare Schäden sofort, verdeckte Schäden spätestens innerhalb von 5 Tagen nach der Ablieferung schriftlich zu melden sind.
8.2 Die Verpackungsschäden oder Warenschäden sind im Lieferschein zu erfassen und unverzüglich der Spedition oder dem Lagerbediensteten zu melden.
8.3 Nach der Warenübernahme können lediglich versteckte Mängel (garantiewirksame Defekte), die während der Inbetriebnahme festgestellt wurden, angezeigt werden, also keine Transportbeschädigungen.
8.4 Im Falle des Verlusts ist der Käufer verpflichtet alle erforderlichen Unterlagen (In jedem Fall Schadensmeldung an die Behörden) zu beschaffen, damit der Anspruch gegen die Versicherung geltend gemacht werden kann.
8.5 Wir sind berechtigt die Durchführung einer Nachbesserung ganz oder teilweise einem unserer Vorlieferanten bzw. geeignetem Fachhändler oder einer Servicewerkstatt unserer Wahl zu übertragen.
8.6 Bei berechtigter oder begründeter Rüge sind wir zu Behebung des Mangels unter Ausschluss jeglicher weiterer Ansprüche des Käufers, zur Instandsetzung, Ersatz- oder Nachlieferung oder zur Gutschrift des Warenwertes nach unserer Wahl berechtigt.
8.7 Im Falle des Fehlschlagens von mehrmaliger Nachbesserung des gleichen Fehler, Ersatz oder Nachlieferung, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises (Minderung) oder Rückabwicklung (Wandlung) des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
8.8 Für Warenrücksendungen in anderen als der Originalverpackung ist grundsätzlich jegliches Wandlungsrecht ausgeschlossen, auch wenn die Rücksendung innerhalb der unter 8.1 genannten 5 Tage erfolgt ist. 9. Schadensersatzansprüche / Haftung
9.1 Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, Verzuges des Käufers, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, sowie aus unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen, es sei denn, Ansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Firma.
9.2 Soweit wir auf Grund grob fahrlässigen Verhaltens unserer Organe zum Schadenersatz verpflichtet sind, beschränkt sich der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war. 10. Pflicht-Instandhaltung
10.1 Der Benutzer ist verpflichtet nach den Hinweisen des Herstellers, bzw. des Lieferanten auf eigene Kosten eine regelmäßige Wartung der Anlage durch einen autorisierten Service zu sichern. 10.2 Der Benutzer ist verpflichtet, sich ein Protokoll der durchgeführten Wartungsarbeiten nach den Hinweisen des Herstellers, bzw. Lieferanten ? einer fachlichen Montage- oder Servicefirma ausstellen zu lassen. 11. Garantie für Partner - Fachmontagefirmen
11.1 Wir gewähren die gesetzliche Garantie von 24 Monaten ab Lieferdatum und bezieht sich nur auf die Teile, bei der die Montage, Inbetriebnahme und regelmäßige Instandhaltung ausschließlich durch einen Partner - eine Fachmontagefirma, durchgeführt wird. Etwaige anders lautende Angaben in Unterlagen von Herstellern oder Vorlieferanten sind unwirksam. Alle Einsendungen zwecks Garantie Inanspruchnahme haben frei und versichert an uns zu erfolgen.
11.2 Die Gesellschaft AirKlimax leistet im Rahmen der Garantie kostenlose Lieferung der Ersatzteile, auf die sich die Garantie bezieht. Feststellung der Mängel und die konkrete Reparatur führt der Partner - die Fachmontagefirma - auf eigene Kosten.
11.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns eine detaillierte Beschreibung der von ihm gerügten Mängel zur Verfügung zu stellen.
11.4 Für die Inanspruchnahme von Garantieleistungen bitten wir Sie, das entsprechende Formular auf unserer Homepage www.airklimax.de runterladen, vollständig ausgefüllt an uns zu senden.
11.5 Garantie und das Wandlungsrecht entfallen, wenn Schäden:
11.6 Falls sich bei Stellung von Garantieansprüchen ergibt, dass kein Fehler vorliegt, sind wir zur Berechnung einer angemessenen Festpauschale berechtigt.
11.7 Umbauten, Neubauten, Erweiterungen und Reparaturen erfolgen auf Weisung und im Namen und Auftrag des Kunden. Dies betrifft auch CE-Konformität und Patentrecht.
11.8 Bei Öffnen von Geräten durch den Kunden übernimmt AirKlimax keine Gewähr für CE-Konformität.
11.9 Beim Entfernen des Garantiesiegels oder des Seriennummernnachweises ist keine Garantie möglich!
12. Gesetzliche Normen
12.1 Die Anlagen entsprechen den geltenden europäischen Normen, die mit den deutschen Normen kompatibel sind, siehe Einklang Deklaration.
13. Export
13.1 Die Klimaanlagen HOKKAIDO und TERMAL sind nur für den Markt der Bundesrepublik Deutschland bestimmt.
14. Abtretungsgebot
14.1 Die Rechte des Käufers aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.
15. Datenschutz
15.1 Der Käufer ist einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten per EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden.
16. Nichtigkeitsklausel
16.1 Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
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